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Die Einkünfte der Wasserbehörde bestehen zum größten Teil aus Sondersteuern: den Wasserbehördensteuern. Diese werden von den Einwohnern und Unternehmen im Stromgebiet entrichtet.
Die Wasserbehörde ist eine staatliche Organisation, demnach eine Organisation ohne Gewinnstreben. Bleibt in einem Jahr ein Überschuss, dann wird dieser in den darauf folgenden Jahren für die Ausgaben der Wasserbehörde verwendet.
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